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Vaterschaftsfeststellung
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Vaterschaftsfeststellung

Vaterschaftsfeststellung

Vaterschaftstets inkl. Vaterschaftsgutachten werden bei uns seit 2006 durchgeführt.

Dabei wird ein Abstrich aus der Mundhöhle genommen – eine nicht-invasive, schmerzfreie Entnahme.

Die Tests werden ausschließlich mit der Zustimmung aller beteiligten Parteien durchgeführt – d. h., die untersuchten Personen unterzeichnen eine informierte Einwilligung zum Umgang mit deren DNA für die Zwecke dieser Untersuchung. Für nicht volljährige Kinder unterzeichnen die Einwilligung ihre Eltern - Mutter oder Vater laut Geburtsurkunde.

Unser Labor absolviert jedes Jahr erfolgreich externe Qualitätskontrollen der Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung, die neben der Interpretation der Ergebnisse auch die einschlägigen statistischen Berechnungen mit einschließen.

Vaterschaftsgutachten

Das Ergebnis wird in Form eines Gutachtens vorgelegt. Der Preis enthält 3 Gleichschriften des Gutachtens, gegen Aufgeld können mehrere Gleichschriften erstellt werden.

Alle untersuchten Personen müssen sich einer protokollierten Probenahme unterziehen, d. h. persönlich erscheinen und sich mit einem gültigen Identitätsausweis ausweisen (bei Kindern Geburtsurkunde). Über die Probenahme wird ein Protokoll angefertigt, das dem Gutachten beigefügt wird. Die untersuchten Personen werden bei der Entnahme fotografiert.

Das Gutachten kann als Urkundenbeweis am Gericht vorgelegt werden.

Die gutachterliche Vaterschaftsfeststellung ist vor allem in folgenden Fällen angezeigt

  • wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist, d. h. in allen Gerichtsstreits auf Vaterschaftsfeststellung bzw. -anfechtung
  • wenn Sie eine Klage auf Vaterschaftsanfechtung stellen möchten
  • wenn Sie in der Geburtsurkunde Änderungen im Sinne der Vaterschaftsaufhebung bzw. der Vaterschaftsaufhebung und gleichzeitig einer neuen Vaterschaftseintragung durchführen möchten

Vaterschaftsfeststellung ohne Gerichtsgutachten

Der Vorteil dieses Tests besteht in dem niedrigeren Preis. Das Ergebnis kann nicht als Urkundenbeweis beim Gericht vorgelegt werden. Die Untersuchungsmethodik ist gleich wie bei der gutachterlichen Vaterschaftsfeststellung, allerdings ohne die protokollierte Probenahme und ohne Identitätsnachweis. Bei diesem Test übernimmt das Labor keine Haftung für die Identität der untersuchten Personen.

Das Ergebnis wird samt dem genetischen Profil der untersuchten Personen geliefert, beim Vaterschaftsnachweis dann inkl. der Berechnung des Paternity-Index und der Vaterschaftswahrscheinlichkeit.

Diese Untersuchung ist geeignet

  • für die, die das Ergebnis nur für den eigenen Bedarf wissen wollen
  • wenn in der Geburtsurkunde des Kindes kein Vater angegeben ist und Sie eine Vaterschaft per Zustimmungserklärung herstellen wollen
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